2014 - Das Jahr der SEPA

Wir haben div. SEPA-Umstellungen für Kunden durchgeführt, egal ob Konvertierung eines Datenbestandes oder SEPA-Konforme Lastschrift-Einzugs-Dateien, auch z.B. in/aus Excel-Tabellen. Nachfolgend ein Auszug der besonderen Erkenntnisse und Merkwürdigkeiten. Was SEPA ist, sollte wohl weit bekannt sein. 

Das Lastschriftmandat

Um per SEPA eine Lastschrift einziehen zu können, benötigt man nun ein SEPA-Mandat. Dies ist die Einzugsermächtigung und muss bestimmte Merkmale und Erfordernisse erfüllen. Sind diese Formerfordernisse nicht erfüllt, kann eine unberechtigte Lastschrift bis zu 13 Monate später zurückgebucht werden. Die normale Frist für Lastschriftrückgaben beträgt nun 8 Wochen bei der normalen Basis-Lastschrift. Firmen-Lastschriften, die eine besondere Abwicklung erfordern, können nicht zurückgegeben werden.

Die Vorab-Ankündigung

Vor dem ersten Einzug muß dem Zahlungspflichtigen seine eindeutige Mandats-Referenznummer mitgeteilt werden sowie die Gläubiger-ID, die bei der Deutschen Bundesbank zu beantragen ist. Zudem muss der Zahlungspflichtige über die anstehende Lastschrift informiert werden und die Zeit genannt werden (z.B. "am 1.12.", aber auch "frühestens in einer Woche" oder "ab dem <Datum>").

Vorweg: Mittlerweile gibt es SEPA 3.2

Seit November 2016 gibt es "SEPA Version 3.0", in der viele der eingeführten und aufgezwungenen Details wieder rückgängig gemacht wurden: Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Erst- und Folgelastschrift und COR1 ist zum Standard geworden, also nur 1 Tag Vorlauf (je nach Bank und Uhrzeit noch 2 bis 3 Tage Vorlauf).

Erst mussten also alle SEPA-Lastschrift-Einreicher aufwendig ihre Systeme und Datenbanken anpassen und nun wird das meiste und komplizierte wieder zurück-genommen.

Der nachfolgende Text ist bezüglich COR1 und Erst- und Folgelastschrift nicht mehr aktuell - einige Nebenwirkungen halten aber weiterhin an.

COR1 - Vorlauffristen wie bisher (in D)

COR1 erlaubt, dass die Einreichung nur einen Tag vor der Kontobelastung erfolgt. So war es vor der SEPA-Umstellung ohnehin in Deutschland möglich. 

StarMoney kann zwar COR1, es wird aber immer(!) gemeckert und das Datum automatisch angepasst. Lösung: Sammellastschrift editieren und oben 'Als Eilauftrag versenden' auswählen und neues Datum wählen, dann geht es auch kürzer. Das ist bei StarMoney V9 als auch der Business-Version so. 

Achtung: Je nach Bank kann COR1 deutlich abweichen, abhängig von dem Buchungslauf (z.B. ab 14 Uhr Einreichung nicht mehr für 'heute+1' möglich oder z.B. die Postbank, die immer(!) einen zusätzlichen Tag mehr braucht (also bei COR1 heute+2 Tage, normal heute+6 Tage etc.).

Es gibt Spekulationen, ob sich (einzelne) Banken solche COR1-Eilaufträge besonders und abweichend vergüten lassen wollen.

Das erste, das einzige oder das letzte Mal?

Bei der SEPA-Lastschrift muss unterschieden werden, ob es die erstmalige Lastschrift bei einem Kunden (genauer Mandat+ID) ist (FRST) oder eine nachfolgende LS (RCUR). RCUR ohne vorangegangene FRST, oder eine RCUR als FRST können zurückgewiesen werden.

Aber es kommt noch schlimmer: StarMoney bzw. HBCI/FinTS kann bisher in einer XML-Datei nur eines der beiden Typen enthalten, also nicht FRST und RCUR gemischt.
Kurz: Es wird eine Sammel-Lastschriftdatei für Ersteinzüge und eine zweite Datei für wiederkehrende Einzüge benötigt.

Alles klar? Noch eine Steigerung? Stellen wir uns den selben Kunden vor, aber mit einer neuen Bankverbindung: Dadurch muss* eine neue eindeutige Mandats-Referenznummer generiert werden (deshalb ist auch Kundennummer als Mandats-ID nicht möglich) und als Ersteinzug (FRST) gezogen werden.

Mandatsänderung / Rücklastschrift

Eine Mandatsänderung ist möglich, z.B. bei Umzug, Namensänderung/Hochzeit oder einer neuen Bankverbindung - es muss kein neues Mandat mit Unterschrift eingeholt werden. Für Änderungen wird die Schrift- bzw. Textform empfohlen. Wechselt jedoch die Identität des Zahlers oder des Gläubigers, ist ein neues Mandat notwendig. 

* Nach Bankeninformationen ist bei Änderung der Bankverbindung des Zahlers eine neue Mandats-ID zu vergeben, obwohl das bestehende Mandat lediglich geändert wird. Wir haben bei der Bundesbank angefragt, ob bei einer solchen Mandatsänderung wirklich eine neue Mandatsreferenznummer nötig ist. Die Antwort steht noch aus.

Zurückbelastete Lastschriften dürfen nicht erneut zum Einzug eingereicht werden. Es ist eine neue Vorabinformation ("Pre-Notification", Rechnung oder anderer Hinweis an den Zahler) nötig mit neuem Fälligkeitstag.

Der Zahlungsempfänger kann übrigens die Bankverbindung ohne weiteren Hinweis und ohne Mandatsänderung wechseln. Wichtig ist, dass das Mandat bzw. die Mandats-ID und die Gläubiger-ID unverändert bleiben.

BIC hat eigentlich im EU-Raum ausgedient

Die Angabe von BIC ist seit 1.2.2014 bei Zahlungsverkehr in Deutschland optional und nicht nötig, wenn das Konto ein deutsches Konto beginnend mit DE ist. Auch die meisten teilnehmenden europäischen Länder brauchen keine BIC-Angabe und fordern diese auch nicht.
Aber dennoch: Div. Formulare und Banking-Software (z.B. Starmoney) bestehen dennoch auf die Eingabe der BIC. Warum nur? Es ist lästig und führt zu Tippfehlern und Fehlermeldungen.

EndtoEndID

EndtoEndID ist für eine automatische Buchungszuweisung gedacht. Es ist optional und soll automatisierte Prozesse vereinfachen. Man stelle sich vor, das ein Energiekonzern ein paar tausend Lastschriftrückgaben erhält und diese dann automatisiert verarbeitet werden sollen. Ein anderer Zweck ist die automatische Verbuchung beim belasteten Inhaber - man stelle sich einen großen Industriekonzern vor, der mehrere hundert LS von der Dt. Telekom gezogen bekommt und diese den Standorten zuweisen möchte. 
(Im Kern: Es ist optional. Ich finde die Rechnungsnummer sinnvoll, da sie bereits eindeutig ist)

Hinweis Haftungsausschluss

Keine Rechtsberatung

Die Informationen sind rechtlich unverbindlich und stellen keine Beratung / Rechtsberatung dar. Sie dienen der Darstellung von Erfahrungen und stellen - gegenüber dem Bankenkauderwelsch - eine stark gekürzte und verständlichere Ansicht aus der Welt der SEPA-Umstellung dar.

Wir sind technische Dienstleister und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und Umstellung auf SEPA.

Folgen bei SEPA-Fehlern

Wenn ein Mandat nicht dem umfangreichen Regelwerk entsprechend durchgeführt wird, kann der Zahler nicht nur 8 Wochen die Zahlung widerrufen, sondern 13 Monate. Die Fälligkeit oder Schuld ist natürlich davon unberührt und unterliegt dem normalen Vertragsrechtlichen Konsequenzen.

Und Technisch: Die bei der Bank eingereichten Lastschriften werden bei erkannten Fehlern zurückgewiesen. Sofort, oder auch erst später, wenn z.B. die Bank des Zahlers einen Fehler erkennt.